
Unter dem neuen Präsidenten Bernd Neuendorf (61) verfiel der DFB immer wieder in die Sünden der Vergangenheit.
Nach diversen Steuerthemen geht es diesmal ums Geld: Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin (DRV) muss der DFB für seine eigentlich ehrenamtlichen Präsidiumsmitglieder Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) zahlen. Dem ohnehin in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen DFB drohen Nachzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe. Zuerst berichtete die “SZ”.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat am 10. November 2022 ein Strafverfahren gegen drei ehemalige DFB-Chefs wegen des Verdachts der Gehaltsvorenthaltung eröffnet. Nach BILD-Informationen handelt es sich um den ehemaligen Präsidenten Reinhard Grindel (61), seinen damaligen Stellvertreter Rainer Koch (64) und den ehemaligen Schatzmeister Stefan Ossenberg (52).
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Der Hintergrund: Der DFB selbst hat nach Abmahnungen seiner Anwälte im Jahr 2016 den DRV aufgefordert, in einem sogenannten Statusfeststellungsverfahren zu klären, ob seine ehrenamtlichen Mitglieder des Präsidiums aufgrund der vierstelligen monatlichen Aufwandsentschädigung sozialversicherungspflichtig sind. . Bei einem Arbeitnehmer sind es in der Regel 20 Prozent des Gehalts, die der Arbeitgeber – in diesem Fall der DFB – zahlen muss.
Konkret soll sich die Klärung an zwei Fallbeispielen orientieren: Peter Peters (60), der als DFL-Aufsichtsratschef Mitglied des DFB-Präsidiums war. und Hans-Dieter Dervitz (74), der als Amateurvertreter im Gremium saß.
Die Entscheidung des DRV: Der DFB muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dagegen legte der DFB Widerspruch ein, der von der Rentenversicherung zurückgewiesen wurde. Deshalb klagt der DFB 2022 vor dem Sozialgericht in Frankfurt. Aktueller Stand: Das Gericht forderte den DRV auf, zu den Äußerungen des DFB Stellung zu nehmen.
Dass die Staatsanwaltschaft dennoch ein Strafverfahren gegen das ehemalige DFB-Führungstrio eröffnet hat, wird damit begründet, dass eine mögliche strafrechtliche Verjährung unterbrochen werden muss. Ein Arbeitgeber kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
Am Ende wird es entscheiden: Sind die Vorstandsmitglieder Ehrenamtliche oder Angestellte?
Nach § 2 des Sozialversicherungsgesetzbuches (SGB) besteht eine Sozialversicherungspflicht, wenn die Vorstandstätigkeit einer gemeinnützigen Organisation (NPO) – zu der auch der DFB als eV gehört – eine Erwerbstätigkeit darstellt. Die Sozialgerichte haben Kriterien aufgestellt, die die Einstufung der Tätigkeit erleichtern sollen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Vorstand überwiegend repräsentative Aufgaben nach außen (Öffentlichkeitsarbeit) oder nach innen (Teilnahme an Sitzungen) wahrnimmt. Es besteht also keine Sozialversicherungspflicht. oder ob der Vorstand hauptsächlich administrative oder operative Aufgaben erfüllt, die der Arbeit eines Direktors ähneln. Dann müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen.