
ichIm Januar will die Bundesregierung ein neues Einkommen für Bürgerinnen und Bürger einführen. Die Grundsicherung für Arbeitslose soll rund 50 Euro mehr betragen als die bisherige Hertz-IV-Leistung, bei weniger Druck des Jobcenters. Noch bevor die endgültigen Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat fallen, wird debattiert: Lohnt es sich überhaupt, zur Arbeit zu gehen?
Fordern: Durch das Bürgereinkommen sind Arbeitslose manchmal finanziell besser gestellt als Vollzeitbeschäftigte.
Rate: Der Vergleich des Grundeinkommens allein mit den Nettolöhnen von Geringverdienern ist oft irreführend. Denn finanzielle Ansprüche kommen bei Geringverdienern nicht in Betracht.
Fakten: Berechnungen verschiedener Beispiele werden in den sozialen Medien immer wieder zur Diskussion gestellt: Menschen, die arbeitslos sind und Staatsbürgerschaftseinkommen beziehen, haben künftig jeden Monat so viel Geld in der Tasche wie manche Arbeitnehmer. Manche behaupten sogar, Arbeitslose hätten hunderte Euro mehr.
So sagte CSU-Präsident Markus Söder kürzlich im ZDF, dass einige Menschen in den unteren Einkommensgruppen “am Ende weniger verdienen, wenn sie arbeiten, als wenn sie nicht arbeiten”. Seine Partei hat bereits “Leistung muss liefern!” Es hat begonnen.
So rechnet die CSU vor, dass ein Alleinstehender mit Einbürgerungseinkommen ab 2023 offenbar genauso viel Geld zum Leben haben wird wie ein gleichgestellter Arbeitnehmer mit rund 2.500 Euro Bruttolohn. Denn anders als Arbeitslose erhält der Arbeitnehmer weder die Wohnkosten noch die Heizkosten vom Staat bereitgestellt, sondern muss alles aus eigener Tasche bezahlen, so die Theorie.
So nutzt die CSU zum Beispiel exakt die gleichen Daten, die das rechtskonservative Wochenblatt „Junge Freiheit“ und mehrere AfD-Landesverbände Wochen zuvor verbreitet haben.
Berechnungsbeispiele sind oft unvollständig
In solchen Beispielen werden oft staatliche Leistungen ausgeblendet, auf die Beschäftigte im Niedriglohnsektor Anspruch haben: etwa Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Steuervergünstigungen – also zusätzliches Geld, das nur Berufstätige beanspruchen können. Mit der Veruntreuung dieser Subventionen sind die Ergebnisse solcher Berechnungen für Geringverdiener mitunter einige Hundert Euro zu niedrig.
Die Berechnung der Differenz zwischen Einkommen und Bürgerrechten ist nicht so einfach, wie oft behauptet wird. Im Gegenteil: Bedarfsberechnungen, auch für Geringverdiener, sind sehr komplex – und vor allem individuell. Ob staatliche Leistungen gezahlt werden, hängt von bestimmten Faktoren wie Größe und Kosten der Wohnung, Lage oder Anzahl der Familienmitglieder ab.
In Deutschland arbeitende Menschen haben im Wesentlichen mehr Geld als aktuelle Hartz-IV-Empfänger und künftige Empfänger von Bürgergeld. Auch die Arbeitslosigkeit im Alter hat Folgen. Bei Bürgereinkommen wird kein Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt. Jeder Monat der Anfangssicherheit reduziert zukünftige Rentenzahlungen.
Welche Zuschüsse gibt es für untere Lohngruppen?
Geringverdiener können verschiedene Zuschüsse erhalten – insbesondere Familien. Das wäre zum Beispiel:
Wohngeld: Seine Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Haushalts, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und den Mietkosten. Bei niedrigen Gehältern in einer dreiköpfigen Alleinerziehendenfamilie kann dieser Betrag schnell mehrere hundert Euro erreichen. Ab Januar 2023 soll nach den Plänen der Ampelkoalition das Wohngeld erhöht und der Kreis der Empfänger um eine Million auf 400 Tausend Bürger erweitert werden.
Kindergeld: Die Höhe des Kindergeldes wird individuell nach Einkommen, Wohnkosten, Familienzahl und Alter der Kinder festgelegt. Voraussetzung ist, dass Alleinerziehende über ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro und Paare über mindestens 900 Euro verfügen. Beispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern bekommt bis zu 229 Euro monatlich pro Kind bei einem Bruttogehalt von bis zu 2100 Euro und einer Hausmiete inklusive Heizung von etwa 790 Euro.
Kindesunterhaltsvorschuss: Diese staatlichen Leistungen werden an Kinder berufstätiger Alleinerziehender gezahlt, wenn der andere Elternteil nicht mehr regelmäßig oder vollständig für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommt. Die monatliche Vorauszahlung (ab 1. Januar 2022) beträgt für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren bis zu 236 Euro, für ältere Kinder sogar bis zu 314 Euro.
Auch für den Strom müssen Bürgergeldempfänger selbst aufkommen
Wenn die CSU schreibt, dass der Bezieher von Bürgergeld null Energiekosten hat, ist das falsch. Die Stromkosten sollten aus dem bereitgestellten Standardtarif gedeckt werden.
Wohnkosten und angemessener Heizwärmeverbrauch werden tatsächlich vom Amt übernommen. Angesichts steigender Mieten, Gas- und Ölpreise sorgt genau das für so viel Unmut bei den Mitarbeitern.
Die Vorsitzende des VdK-Sozialverbandes, Verena Bentele, macht deshalb auf die Löhne aufmerksam. Er erklärte kürzlich im Deutschlandfunk, dass zwischen Erwerbseinkommen und Bürgereinkommen eine klare Distanz gewahrt werden müsse. Wo dies nicht der Fall ist, besteht dringender Nachbesserungsbedarf.” Mit anderen Worten, das Einkommen der Bürger ist ihnen zufolge nicht hoch, aber die Gehälter sind manchmal sehr niedrig.